Betreuungskosten,  Anträge und Rahmenbedingungen

So individuell wie Ihr Betreuungsbedarf sind auch Ihre Betreuungskosten. Ich biete private Betreuung mit *Fördermöglichkeiten über das zuständige Jugendamt des Kreises Offenbach an. Und möchte hier auch mit dem Vorurteil "Tagesmutter - unbezahlbar" aufklären, denn durch verschiedene Zuschüsse bin ich als Tagesmutter absolut nicht teuer/unbezahlbar, sondern teilweise sogar günstiger als eine städtische Einrichtung. 

Leider werden die Zuschussmöglichkeiten nur recht versteckt veröffentlicht, so dass man als Eltern über diese Möglichkeit oft gar nicht informiert wird.

Vorab nachfolgend bereits ein paar Eckdaten dazu:

Zum 1. August 2013 ist der Anspruch auf Betreuung durch eine Änderung im Sozialgesetzbuch in Kraft getreten. Dort heißt es nun: „Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege bei einer Tagesmutter.“ (§24 des SGB VIII)

Zur Betreuung bei einer Tagesmutter
Tagesmütter sind selbstständig tätig. Seit Januar 2010 sind die Betreuungskosten für Tagesmütter den Gebühren für Kindertagesstätten angepasst. Die Betreuung bei einer Tagesmutter wird von öffentlicher Hand finanziell bezuschusst.
Dies bedeutet für Sie als Eltern, dass die Wirtschaftliche Jugendhilfe beim Kreis Offenbach den größten Teil der Finanzierung übernimmt und die Tagesmutter für die Kinderbetreuung Zuschüsse von Jugendamt (Voraussetzung: die Tagesmutter hat eine *Pflegeerlaubnis für Ihre privaten Räume) erhält.  Sie zahlen also nur einen Teil der tatsächlichen Kosten (Bsp. bis 20Std./Woche beträgt Ihr Anteil 134€/Monat ohne Verpflegung – wichtig das Kind muss das 1.Lebensjahr vollendet haben) wie in der Tabelle unten aufgeführt.
 
Der Kreis Offenbach gewährt eine laufende Geldleistung für die Förderung in Kindertagespflege gem. §§ 23, 24 SGB VIII, wenn das in der Kindertagespflege zu betreuende Kind und die Personenberechtigten ihren Hauptwohnsitz in einer Stadt/Gemeinde im Kreis Offenbach haben und die Voraussetzungen des § 24 SGB VIII erfüllt sind. 
 
Förderanspruch
Eltern haben Anspruch auf Förderung (bis 20 Std. sogar ohne Arbeitgebernachweis) wenn sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten oder Arbeit suchend sind, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden, eine Auszeit vom Alltag bis 20Std./Woche (auch bei ALG II möglich) benötigen oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten. Dies bedeutet für Sie als Eltern, dass Ihr Kind einen Betreuungsanspruch hat z.B. auch durch eine Betreuung bei einer Tagesmutter und Sie die freie Zeit nutzen können, um einmal ein wenig Ruhe zu haben oder um wichtige Besorgungen/Dinge zu erledigen.
 
Erläuterung:
Seit dem Betreuungsanspruch vom August 2013 erhalten auch Eltern in Elternzeit, Alleinerziehende etc.  Zuschüsse für max. 4 Stunden pro Tag zur Förderung des Kindes, sofern das Kind über 12 Monate alt ist. 
Bis zu 20 Stunden wöchentliche Betreuung wird für 1- bis unter 3-jährige Kinder über die wirtschaftliche Jugendhilfe ohne Nachweis einer gleichzeitigen Erwerbstätigkeit übernommen. 
Bei mehr als 20 Wochenstunden und bei Kindern unter einem Jahr muss der Bedarf (z. B. Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Pflege von Angehörigen, Erkrankung etc.) gegenüber dem Kostenträger -Kreis Offenbach- nachgewiesen werden, dabei beträgt die Mindeststundenzahl 5 Stunden wöchentlich.
 
Die Höhe des zu zahlenden privatrechtlichen eigenen Kostenbeitrages für die Inanspruchnahme von  Kindertagespflege, ist vom Kreis Offenbach seit den 01.01.2015, wie folgt festgesetzt:
 
wöchentl. Betreuungszeit monatl. Kostenbeitrag Eltern
-ohne Verpflegungskosten-
monatl. Kostenbeitrag
-inkl. Verpflegung-
bis 20 Stunden           134,00€ 204,00€
20 bis 30 Stunden       201,00€                                        271,00€
30 bis 40 Stunden       269,00€ 339,00
40 bis 50 Stunden       336,00€ 406,00€

Es besteht die Möglichkeit einer Geschwisterermäßigung von 50% (Verpflegungskosten ausgeschlossen) zu beantragen. Wenn ein weiteres Kind bereits eine kostenpflichtige Betreuungseinrichtung nutzt ( wie Kita oder Hort)

Für eine ausführliche Beratung empfehle ich Ihnen die Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt  des Kreises Offenbach 

  • Link zur Satzung des Kreis Offenbach

Der Antrag auf Gewährung von Jugendhilfe - Tagespflege gem. § 23 SGB VIII, ist beim Kreis Offenbach zu stellen, der Sie auch informiert!  Kontaktperson Frau Gratl, Frau Mordan, Frau Richter 

Sofern Sie aus einem anderen Landkreis als Offenbach kommen, erkundigen sie sich bitte bei Ihren zuständigen Jugendamt. Teilweise werden Sie auch über den Landkreis hinaus bezahlt.

Für eine private Betreuung auf Rechnung und ohne Förderung durch den Kreis Offenbach berechne ich 8,00 €/Std., bei Übernachtung ab 22 bis 6 Uhr zzgl. 33%/Std., für Mahlzeiten und Snacks berechne ich zzgl. 2,50€/pro Tag. Je mehr Stunden Sie allerdings bei mir buchen, desto preisgünstiger wird die Betreuung, daher  variieren die Kosten pro Stunde. 

Gerne berechne ich mit Ihnen gemeinsam Ihre effektiven Kosten für die private Betreuung. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen unverbindlichen Beratungstermin mit mir.

Die Tageskinder sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Alle Betreuungskosten können steuerlich voll abgesetzt werden. „Kosten für die Tagesmutter können als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden“. Betreuungskosten können mit zwei Drittel der Ausgaben, maximal bis zu 4000€/Jahr und pro Kind berücksichtigt werden - weitere Info´s  Finanzen & Recht 

 


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